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Straßen- und Tiefbau-Innung Köln-Bonn

Kanaldichtheitsprüfung

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat Ende Februar 2013 beschlossen, dass innerhalb von Wasserschutzzonen auch künftig Dichtheitsprüfungen/Funktionsüberprüfungen der privaten Abwasserkanäle durchgeführt werden müssen.

 

Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 prüfen zu lassen.

 

Alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen. Über die Prüfung anderer Abwasserleitungen entscheidet die Gemeinde durch Satzung (§ 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 LWG).

 

Weitere Einzelheiten zur Umsetzung werden durch eine Rechtsverordnung geregelt, die sich aber noch in einem Abstimmungsverfahren im Landtag befindet.

 

Nach einem Runderlass des Umweltministeriums NRW müssen Personen, die solche Dichtheitsprüfungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen, die notwendige Sachkunde nachweisen.

Die in der folgenden Firmenliste aufgeführten Unternehmen sind in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer zu Köln eingetragen und damit unter anderem berechtigt, Kanäle und Entwässerungssysteme herzustellen als auch zu sanieren. Außerdem verfügen diese Unternehmen über den vorgeschriebenen Sachkundenachweis zur Durchführung von Kanaldichtheitsprüfungen.



Für ein gemeinsames Ziel!

Knapp 90 Straßen - und Tiefbaubetriebe aus den Städten Köln und Bonn, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Oberbergischen Kreis haben sich unserer Innung angeschlossen, um die gemeinsamen Ziele und Vorstellungen in einer starken Berufsorganisation umzusetzen.

Dabei stehen für uns zwei wesentliche Aufgaben im Vordergrund:

1. Dies ist zum einen die Beratung der Mitgliedsbetriebe in allen Fragen, die mit der Führung eines Straßen- und Tiefbaubetriebes im Zusammenhang stehen.
2. Zum anderen ist dies die Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft, sowohl in der Region als auch über unsere Verbände auf Landes- und Bundesebene.

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Straßen- und Tiefbau-Innung Köln-Bonn
Emil-Hoffmann-Straße 7
50996 Köln

Tel.: 02236 / 65360
Tel.: 02236 / 67402
Fax: 02236 / 67402

e-mail@strassenbauer-innung-koeln.de
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