Die Stadt Köln plant zum 1. April 2012 eine deutliche räumliche Ausweitung der Umweltzone. Diese darf jedoch zunächst – wie bisher - mit Fahrzeugen befahren werden, die über eine rote, gelbe oder grüne Plakette verfügen. Ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roten Plaketten ist geplant ab dem 1. Januar 2013. Ab dem 1. Juli 2014 sollen auch Fahrzeuge mit gelben Plaketten aus der Umweltzone ausgeschlossen werden.
In etlichen Gesprächen haben wir uns immer wieder für eine vernünftige und in unseren Mitgliedsbetrieben finanziell umsetzbare Regelung der Umweltzone bemüht. Dies gilt insbesondere auch für die Ausnahmeregelungen. Zurzeit ist noch nicht abschätzbar, ob und unter welchen Voraussetzungen ab 2013 noch Ausnahmeregelungen möglich sind.
Erläuterungen zu Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe, finden Sie im internen Mitgliederbereich (Informationen, Stichwort „Umweltzone“).
Sie sollten auf jeden Fall die Daten 01.01.13 und 01.07.14 bezüglich Ihres Fuhrparkes im Auge behalten.
Neue Abfallsatzung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) enthält Pflicht zur Vorhaltung von Restmülltonnen für Handwerksbetriebe.